Kommunalwahl in Bonn

Am 13.9.2020 sind Kommunalwahlen in Bonn. Dabei entscheiden die Bonner Bürger*innen, wie es in den nächsten fünf Jahren in unserer Stadt politisch weiter geht. Mit dieser Website wollen wir Dir einen kurzen Überblick darüber geben, worum es bei der Kommunalwahl geht: Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Und was können Oberbürgermeister*in, Stadtrat usw. überhaupt entscheiden? Tatsächlich ist das eine ganze Menge und es betrifft alle Bürger*innen direkt. 

Also geh' wählen am 13.09.2020!

Was ist eine Kommune?

Städte und Gemeinden werden auch Kommunen genannt. In Deutschland regeln diese ihre örtlichen Dinge selbst. Die Idee dahinter ist, dass die Bürger*innen vor Ort besser als die Bundesregierung in Berlin wissen, ob im Ort eine Bücherei oder ein Schwimmbad gebraucht wird oder wo der nächste Spielplatz oder das nächste Jugendzentrum gebaut werden sollte. 

Kleine Gemeinden sind zu einem Landkreis zusammengeschlossen, der für sie einige der Aufgaben übernimmt, weil sie allein zu klein sind, um sie wahrzunehmen. Aber je größer eine Gemeinde ist, desto mehr darf sie selbst entscheiden. Gemeinden bauen die Straßen für Autos, Fahrräder und Fußgänger. Sie entscheiden wo die nächste Bushaltestelle ist, wie sie heißt und wie oft der Bus oder die Straßenbahn kommt, aber auch wie teuer die Fahrkarte ist. Große Städte sind auch für die Müllabfuhr und die Wasserversorgung zuständig, entscheiden wie und wo ein Gebäude errichtet werden darf oder sind für den Bau und Erhalt der Schulgebäude verantwortlich. 

Die Bundesstadt Bonn ist sogar so groß, dass sie gar keinem Landkreis angehört. Sie ist eine kreisfreie Stadt, weshalb sich der*die Bürgermeister*in auch Oberbürgermeister *in nennen darf.

Was wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

Bei den Kommunalwahlen finden an einem Termin vier Wahlen gleichzeitig statt: Die Wahl des*der Oberbürgermeister*in, die Wahl des Stadtrates, die Wahl der Bezirksvertretungen und die Wahl des Integrationsrates.

  • Oberbürgermeister*in

  • Der*die Oberbürgermeister*in ist das Oberhaupt unserer Stadt, daher nennt man ihn*sie auch den*die erste*n Bürger*in Bonns. Oberbürgermeister*in kann werden, wer 23 Jahre alt und Deutsche*r oder EU-Bürger*in ist.

  • Rat

  • Der Rat der Stadt Bonn ist die Vertretung der Bürger*innen und wird daher auch Stadtparlament genannt. Der Stadtrat besteht aus mindestens 66 Stadtverordneten. 33 davon werden in Wahlbezirken gewählt. Stadtverordnete*r kann werden, wer 18 Jahre alt, Deutsche*r oder EU-Bürger*in ist und in Bonn wohnt.

  • Bezirksvertretung

  • Bonn ist in vier Stadtbezirke eingeteilt: Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Für jeden Bezirk gibt es eine Bezirksvertretung (sog. Bezirksparlament) und eine*n Bezirksbürgermeister* in. Die Bezirksvertretungen bestehen jeweils aus 19 Bezirksverordneten. Bezirksverordnete*r kann werden, wer 18 Jahre alt, Deutsche*r oder EU-Bürger*in ist und im Stadtbezirk wohnt.

  • Integrationsrat

  • Der Integrationsrat ist die Vertretung aller Einwohner*innen mit Migrationshintergrund. Mitglied des Integrationsrates kann werden, wer 18 Jahre alt ist und in Bonn wohnt.

Die Bundesstadt und ihre Stadtbezirke

Wappen der
Bundesstadt Bonn

Wappen des
Stadtbezirks
Bonn

Wappen des
Stadtbezirks
Hardtberg

Wappen des
Stadtbezirks
Bad Godesberg

Wappen des
Stadtbezirks
Beuel

Was entscheiden die Leute, die gewählt werden?

  • Oberbürgermeister*in

  • Die*der Oberbürgermeister*in ist erste*r Vertreter*in und Repräsentant*in von Bonn. Der*die Oberbürgermeister*in führt den Vorsitz im Stadtrat. Er*Sie lädt zu den Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und erteilt den Stadtverordneten im Rat das Wort. Außerdem kann er*sie im Stadtrat mit abstimmen.

    Er*sie ist Chef*in der Stadtverwaltung und sagt den Mitarbeiter*innen der Stadt Bonn, was sie zu tun haben. Der*die Oberbürgermeister*in ist bei der Stadt beschäftigt, das heißt er*sie hat daneben keinen anderen Job.

  • Rat

  • Alle wichtigen Entscheidungen in Bonn werden vom Rat beschlossen. Damit ein Beschluss getroffen werden kann, muss eine Mehrheit der Stadtverordneten zustimmen.

    Der Rat entscheidet über Vorschläge der Verwaltung, aber auch über Anträge von Stadtverordneten. Außerdem kann jede*r, der 14 Jahre alt ist und in Bonn wohnt, dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss machen (Einwohnerantrag).

    Der Rat hat die Aufgabe den*die Oberbürgermeister*in und die Stadtverwaltung zu kontrollieren. Außerdem entscheidet er über den Haushalt der Stadt, das heißt der Rat legt fest, wofür die Verwaltung in der Stadt Geld ausgeben darf.

    Stadtverordnete sind ehrenamtlich aktiv; sie arbeiten nicht bei der Stadt, sondern haben einen anderen Beruf, sind Student*innen, Rentner* innen, usw.

    Um die Beschlüsse des Rates vorzubereiten, setzt der Rat Fachausschüsse ein und wählt deren Mitglieder. So gibt es beispielsweise den Schulausschuss, der über alle Fragen die Schulen in Bonn betreffend berät, oder den Verkehrsausschuss z.B., der über Radwege und Bus- und Bahnverbindungen entscheidet. Manchmal dürfen Ausschüsse sogar selbst die Entscheidung treffen: Der Jugendhilfeausschuss berät nicht nur über alle Fragen, die junge Menschen in Bonn betreffen, sondern entscheidet auch darüber, ob ein Jugendverband oder ein Jugendzentrum von der Stadt Geld erhält.

  • Bezirksvertretung

  • In den vier Stadtbezirken wird jeweils eine Bezirksvertretung gewählt, die über die lokalen Angelegenheiten im Stadtbezirk entscheidet. Darunter fällt zum Beispiel die Gestaltung der Straßen und Plätze oder der Spielplätze. Außerdem muss der Rat vor einer Entscheidung, die den Stadtbezirk betrifft, die Bezirksvertretung um ihre Meinung fragen.

    Die Bezirksverordneten wählen aus ihrer Mitte eine*n Bezirksbürgermeister*in, der*die den Stadtbezirk vertritt. Die*Der Bezirksbürgermeister* in ist Vorsitzende*r der Bezirksvertretung, d.h. sie*er lädt zu den Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzung.

    Auch Bezirksverordnete sind ehrenamtlich aktiv.

  • Integrationsrat

  • Der Integrationsrat soll die Rechte und Interessen der Einwohner*innen Bonns vertreten, die Nicht-Deutsche sind – da sie sonst kein Wahlrecht haben. Der Integrationsrat beschäftigt sich daher mit allen Fragen, die Menschen mit Migrationshintergrund betreffen. Aber auch Deutsche mit weiteren Staatsangehörigkeiten und EU-Bürger*innen dürfen den Integrationsrat wählen.

Die Kommunalverfassung der Stadt Bonn

Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Wer darf wählen?

Alle Wahlberechtigten erhalten ein paar Wochen vor der Wahl eine Benachrichtigung darüber, wann Kommunalwahlen sind und dass sie wahlberechtigt sind. Gewählt wird am Sonntag, den 13.09.2020 bis 18:00 Uhr. In der Wahlbenachrichtigung steht in welches Wahllokal man gehen muss. Damit man sich dort identifizieren kann, muss man seinen Personalausweis oder seine Wahlbenachrichtigung mitnehmen. 

Im Wahllokal erhält man für jede Wahl einen eigenen Stimmzettel: Oberbürgermeisterwahl, Stadtratswahl, Bezirksvertretungswahl und Integrationsratswahl. Wie gewählt wird und wer was wählen darf steht in der Tabelle.

Man muss aber nicht bis zum 13.09. warten. Man kann schon vorher per Briefwahl oder in einem der vier Bezirksrathäusern wählen. Briefwahl kann man auf der Website der Stadt Bonn beantragen oder aber per Post mit der Wahlbenachrichtigung. Bei der Briefwahl werden euch die Stimmzettel und eine Anleitung zugeschickt. Ihr müsst sie rechtzeitig zurückschicken, denn die Stimmzettel müssen am 13.09. vorliegen, damit sie gezählt werden können.

Die Stichwahl

Bei den Kommunalwahlen 2020 kommt es in Bonn zu einer Stichwahl um das Amt des*der Oberbürgermeister*in zwischen dem aktuellen Amtsinhaber
Ashok Sridharan (CDU) und seiner Herausforderin Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen).

Die Wahl findet am 27. September 2020 statt.

Ashok Sridharan (CDU)
Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen)